Einreichung 2026: DEUTSCHER SERIENPREIS

FAQ

  • Welche Produktionen dürfen eingereicht werden?

    Fernsehfilmpreis der DADK und Jugendfernsehfilmpreis: Fiktionale Fernsehfilme ab einer Länge von 70 Minuten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Einreichen können öffentlich-rechtliche Sender ebenso wie Privatsender, Pay TV-Sender und Streamingdienste sowie Produktionsfirmen. Internationale Koproduktionen müssen mit überwiegend deutscher Beteiligung hergestellt worden sein. Die Produktionen müssen zwischen November des Vorjahres und November des laufenden Jahres erstausgestrahlt sein. Jede Produktion kann nur einmal eingereicht werden.

    Deutscher Serienpreis und Kinderserienpreis: Fiktionale Serien-Produktionen mit mindestens vier Episoden in beliebiger Länge aus Deutschland, Österreich und der Schweiz von öffentlich-rechtlichen Sendern ebenso wie von Privatsendern, Pay TV-Sendern und Streamingdiensten. Die komplette Staffel muss zwischen September des Vorjahres und September des laufenden Jahres erstausgestrahlt worden sein. Entscheidend ist das Ausstrahlungsdatum der letzten Episode der Staffel. Jede Serie kann nur einmal eingereicht werden. Einreichen können öffentlich-rechtliche Sender ebenso wie Privatsender, Pay TV-Sender und Streamingdienste sowie Produktionsfirmen. Koproduktionen müssen mit überwiegend deutscher Beteiligung hergestellt worden sein.

    MDM Debütpreis: Zeichnet die beste Regie-Debütleistung des Jahres in Fernsehen und Streaming aus dem kompletten DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) aus. Als Regiedebüt im Fernsehen oder Streaming gilt entweder der erste Fernsehfilm (von mindestens 70 Min. Länge) oder die erste Serie. Als Serie gelten Produktionen mit mindestens vier Episoden, unabhängig von der Länge der Episoden. Bei Serien werden jene Episoden bewertet, bei denen die zu nominierende Person selbst Regie geführt hat. Die Erstveröffentlichung (linear oder online) muss im Zeitraum November des Vorjahres bis November des laufenden Jahres erfolgt sein.

    MDM Filmgewerkepreis: Fiktionale Einzelproduktionen ab einer Länge von 70 Minuten. Der Fokus der Preisvergabe liegt auf dem innovativen Beitrag oder einer anderweitig herausragenden Leistung eines mitteldeutschen Stabmitglieds bzw. Teams aus der Film-Crew zur Herstellung des Films über sonst übliche Preiskategorien hinaus (beispielsweise aus Produktionsleitung, Set-Aufnahmeleitung, Licht/Ton/Kamera-Assistenz o.ä.). Voraussetzung für die Nominierung ist der Hauptwohnsitz des Stabmitglieds bzw. der Teammitglieder in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen. Die Produktion muss zwischen November des Vorjahres und November des laufenden Jahres erstveröffentlicht oder erstausgestrahlt worden sein (Kino, TV, Streaming). Auch unfertige Fassungen ab Picture Lock können eingereicht werden, sofern die Erstveröffentlichung bis spätestens 30. November 2026 geplant ist.

  • Wer darf einreichen?

    Fernsehfilmpreis der DADK, Deutscher Serienpreis, Jugendfernsehfilmpreis und Kinderserienpreis: Einreichen können öffentlich-rechtliche Sender ebenso wie Privatsender, Pay TV-Sender und Streamingdienste sowie Produktionsfirmen. Um Doppeleinreichungen zu vermeiden, bitten wir um eine vorherige Abstimmung untereinander.

    MDM Debütpreis: Einreichberechtigt sind Sender/Streamingdienste und Produktionsfirmen. Kinokoproduktionen sind nicht einreichberechtigt.

    MDM Filmgewerkepreis: Die Einreichung erfolgt über die Produktionsfirma des Films.

  • Darf die eingereichte Produktion bereits bei einem anderen Festival gelaufen sein?

    Ja, die TeleVisionale versteht sich als „Best of“ Festival.

  • Kann dieselbe Produktion im Folgejahr wieder eingereicht werden?

    Das ist nicht möglich: Einreichungen sind nur einmalig erlaubt. Dies betrifft vor allem Produktionen mit einer Erstausstrahlung
    - im November des Vorjahres für den Fernsehfilmpreis der DADK, den MDM Debütpreis, MDM Filmgewerkepreis und den Jugendfernsehfilmpreis
    - im September des Vorjahres für den Deutschen Serienpreis und den Kinderserienpreis

    Bitte überprüfen Sie selbst vor Einreichung, ob Ihre Produktion bereits im Vorjahr bei der TeleVisionale eingereicht wurde.

Einreichformular

Bitte beachten Sie, dass für die Korrektheit der Angaben die Einreichenden verantwortlich sind.  

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Nutzungserlaubnis im Falle einer Nominierung für einzureichendes Bildmaterial für die Kommunikationsarbeit des Festivals.

*Die Rechteeinräumung beinhaltet insbesondere die Nutzung auf den Webseiten der TeleVisionale www.televisionale.de und ihren Partnern, auf den jeweiligen Social Media-Kanälen (youtube, Facebook, Instagram) sowie als Pressefoto im Rahmen der Pressearbeit für das Festival und in Druckmaterialien der TeleVisionale und ihren Partnern.

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