Einreichung 2024: DEUTSCHER SERIENPREIS

FAQ

Welche Produktionen dürfen eingereicht werden?
Fernsehfilmpreis: Fiktionale Fernsehfilme ab einer Länge von 70 Minuten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Einreichen können öffentlich-rechtliche Sender ebenso wie Privatsender, Pay TV-Sender und Streamingdienste sowie Produktionsfirmen. Koproduktionen müssen mit überwiegend deutscher Beteiligung hergestellt worden sein. Die Produktionen müssen zwischen November des Vorjahres und November des laufenden Jahres erstausgestrahlt sein. Jede Produktion kann nur einmal eingereicht werden.

Deutscher Serienpreis: Fiktionale Serien-Produktionen mit mindestens vier Episoden in beliebiger Länge aus Deutschland, Österreich und der Schweiz von öffentlich-rechtliche Sendern ebenso wie von Privatsendern, Pay TV-Sendern und Streamingdiensten. Die komplette Staffel muss zwischen September 2023 und September 2024 erstausgestrahlt worden sein. Entscheidend ist das Ausstrahlungsdatum der letzten Episode der Staffel. Jede Serie kann nur einmal eingereicht werden. Einreichen können öffentlich-rechtliche Sender ebenso wie Privatsender, Pay TV-Sender und Streamingdienste sowie Produktionsfirmen. Koproduktionen müssen mit überwiegend deutscher Beteiligung hergestellt worden sein.

MFG-Star: Fiktionale Abschlussfilme, Debüts oder Zweitlingswerke ab einer Länge von 70 Minuten. Sender, Produktion und Verleih können Produktionen einreichen, die zwischen Oktober 2023 und Oktober 2024 ihre Festivalpremiere hatten. Bei Produktionen ohne Festivalauswertung muss deren Kinostart zwischen Oktober 2023 und Oktober 2024 liegen. Handelt es sich um eine TV-Produktion ohne Festivalauswertung und Kinostart, muss die Erstausstrahlung zwischen Oktober 2023 und Oktober 2024 stattgefunden haben. Weitere Infos zum MFG-Star.

Wer darf einreichen?
Öffentlich-rechtliche sowie private Sender, Produktionsfirmen und (außerdem auch Verleiher für den MFG-Star) dürfen bei der TeleVisionale einreichen. Um Doppeleinreichungen zu vermeiden, bitten wir um eine vorherige Abstimmung untereinander.

Darf die eingereichte Produktion bereits bei einem anderen Festival gelaufen sein?
Ja, die TeleVisionale versteht sich als „Best of“ Festival.

Kann dieselbe Produktion im Folgejahr wieder eingereicht werden?
Das ist nicht möglich: Einreichungen sind nur einmalig erlaubt. Dies betrifft vor allem Produktionen mit einer Erstausstrahlung
- im November des Vorjahres für den Fernsehfilmpreis der DADK
- im September des Vorjahres für den Deutschen Serienpreis und
- im Oktober des Vorjahres für den MFG-Star.
Bitte überprüfen Sie selbst vor Einreichung, ob Ihre Produktion bereits im Vorjahr bei der TeleVisionale eingereicht wurde.

Einreichformular

Wir bitten um aktuelle Mobiltelefon-Kontakte mit Erreichbarkeit auch außerhalb regulärer Bürozeiten.
Dokumente/Uploads
Nutzungserlaubnis des eingereichten Bildmaterials im Falle einer Nominierung/Beteiligung für die Kommunikationsarbeit des Festivals

Dies beinhaltet die kostenfreie, zeitlich, räumlich unbeschränkte nicht exklusive Nutzung*
im Rahmen der PR, Pressearbeit und Social Media-Kommunikation des Festivals*:

*Die Rechteeinräumung beinhaltet insbesondere die Nutzung auf der Website der TeleVisionale www.televisionale.de und auf deren Social Media-Kanälen (youtube, Facebook, Instagram) sowie als Pressefoto im Rahmen der Pressearbeit für das Festival und in Druckmaterialien der TeleVisionale

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Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir lediglich für Preisträger:innen Reise- und Übernachtungskosten übernehmen können.