DAS FESTIVAL

Das Film- und Serienfestival TeleVisionale findet 2025 erstmalig in Weimar statt.

Vom 1. bis 5. Dezember 2025 wird unter der Leitung des künstlerischen Leiters Urs Spörri und der Geschäftsführerin Daniela Ginten neben der Vergabe des Fernsehfilmpreises der Deutschen Akademie der Darstellenden Künste (DADK), des Deutschen Serienpreises, des 3satPublikumspreises und des Rolf-Hans Müller Preises für Filmmusik ein umfassendes Festivalprogramm mit öffentlich geführten Jurydiskussionen, Talkformaten mit prominenten Filmgästen sowie attraktiven Networking-Möglichkeiten für die Fernseh- und Streamingbranche präsentiert.

Das renommierte Festival erwartet im Dezember Vertreter:innen der Fernsehanstalten und Streamingdienste sowie zahlreiche Film- und Fernsehschaffende in der Kulturstadt Weimar. Die Veranstaltungen finden hauptsächlich in der Weimarhalle statt, wo sich im Dezember 2025 der Großer Saal in einen Kinosaal verwandeln wird.

Das Festival blickt auf eine lange Tradition zurück. Bereits 1964 wurde erstmals der „Fernseh-Akademiepreis“ vergeben, 1989 gründete sich schließlich das Festival in Baden-Baden. Ab 2025 wird das Film- und Serienfestival jährlich im Winter in Weimar ausgerichtet.

Zum Herzstück des Festivals gehört die Qualitätsdebatte in einer sich stetig verändernden Fernseh- und Streaminglandschaft. Die TeleVisionale ist ein Publikums- und Branchentreff der außergewöhnlichen Art. Vom Umzug des Festivals in die Mitte Deutschlands nach Weimar erwartet sich die Deutsche Akademie der Darstellenden Künste als Veranstalterin eine produktive Weiterentwicklung des Festivals.

Auf großer Leinwand werden während des Festivals die künstlerisch herausragenden deutschsprachigen Serien und Fernsehfilme des Jahres zu sehen sein. Zu den zu vergebenden Preisen gehören der Fernsehfilmpreis der Deutschen Akademie der Darstellenden Künste, der Deutsche Serienpreis, der 3satPublikumspreis sowie der Rolf-Hans Müller Preis für Filmmusiknachwuchs.

Neue Akzente des Film- und Serienfestivals werden in den kommenden Monaten gemeinsam mit der Mitteldeutschen Medienförderung (MDM), dem MDR, ARD Kultur, der Stadt Weimar, der Thüringer Staatskanzlei und weiteren Partnern der Region erarbeitet.

Nahezu alle Anbieter von Filmen und Serien sind bei der TeleVisionale mit dabei. Öffentlich geführte Jurydiskussionen in Anwesenheit der Filmteams und des Publikums stehen ebenso im Mittelpunkt wie das Gesprächsformat „Black Box“ mit spannenden Filmgästen. Die Publikums- und Fachveranstaltungen sowie die Branchentage der TeleVisionale bieten aktuelle Themen und sind wichtiger Treffpunkt zur Vernetzung für Filmbegeisterte und Fernsehschaffende. Zudem werden prominente Gäste und eine Jury, hochkarätig besetzt mit Vertreter:innen aus Schauspiel, Kultur und Medien, erwartet. Bis auf die Preisverleihung sind alle Veranstaltungen für Interessierte und das Fachpublikum offen und können kostenfrei besucht werden.

Seinen feierlichen Abschluss findet die TeleVisionale am Abend des 5. Dezember 2025 bei der Preisverleihung. Gäste aus Film, Funk, TV, Kultur, Medien und Politik werden erwartet. Ausschließlich für diese Veranstaltung wird eine Kaufkarte nötig sein. Der Vorverkauf dafür startet voraussichtlich im Sommer 2025.

Während des Festivals zeigt 3sat zudem die im Wettbewerb nominierten Fernsehfilme in seinem Abendprogramm sowie in der Mediathek. Die Zuschauer:innen können dann für ihren Favoriten des 3satPublikumspreises von zu Hause aus votieren.

Der Einreichungsstart 2025 für Filme und Serien ist am 10. März 2025 (siehe weiter unten unter EINREICHUNG). Bis 27. April können Produktionen eingereicht werden. Die Bekanntgabe der nominierten Fernsehfilme und Serien erfolgt im September.

Die TeleVisionale ist eine gemeinsame Veranstaltung der Deutschen Akademie der Darstellenden Künste und des Senders 3sat.

Das Fernsehfilm- und Serien-Festival wird unterstützt von der Mitteldeutschen Medienförderung (MDM), der Stadt Weimar, der Thüringer Staatskanzlei, dem MDR, ARD Kultur sowie zahlreichen Sendern wie dem BR, ZDF, ORF und vielen weiteren Partnern.

1.–5. Dezember 2025
in Weimar

  • Historie

    Bereits 1958 forderte der Theaterregisseur und Akademiepräsident Erwin Piscator die „systematische Beobachtung der Original-Fernsehspiele deutscher Autoren und aller Klassiker-Inszenierungen im Fernsehen“ als Aufgabe und Ziel der Akademie. Die Idee eines Fernseh-Akademiepreises entstand 1964 – parallel zu einer Qualitätsdebatte, die im gleichen Jahr zum Berliner Theatertreffen führte. Mit dem Fernsehpreis der Akademie seien Produktionen auszuzeichnen, so die Ideengeber, die neue ästhetische Möglichkeiten aufzeigen.

    Übersicht aller Gewinner:innen seit 1964

Einreichung

Vom 10. März bis einschließlich 27. April 2025 können Produktionen bei der TeleVisionale für die Wettbewerbe zum Fernsehfilmpreis der Deutschen Akademie der Darstellenden Künste (DADK) und für den Deutschen Serienpreis eingereicht werden. 

FAQ

Welche Produktionen dürfen eingereicht werden?
Fernsehfilmpreis: Fiktionale Fernsehfilme ab einer Länge von 70 Minuten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Einreichen können öffentlich-rechtliche Sender ebenso wie Privatsender, Pay TV-Sender und Streamingdienste sowie Produktionsfirmen. Koproduktionen müssen mit überwiegend deutscher Beteiligung hergestellt worden sein. Die Produktionen müssen zwischen November des Vorjahres und November des laufenden Jahres erstausgestrahlt sein. Jede Produktion kann nur einmal eingereicht werden.

Deutscher Serienpreis: Fiktionale Serien-Produktionen mit mindestens vier Episoden in beliebiger Länge aus Deutschland, Österreich und der Schweiz von öffentlich-rechtliche Sendern ebenso wie von Privatsendern, Pay TV-Sendern und Streamingdiensten. Die komplette Staffel muss zwischen September 2023 und September 2024 erstausgestrahlt worden sein. Entscheidend ist das Ausstrahlungsdatum der letzten Episode der Staffel. Jede Serie kann nur einmal eingereicht werden. Einreichen können öffentlich-rechtliche Sender ebenso wie Privatsender, Pay TV-Sender und Streamingdienste sowie Produktionsfirmen. Koproduktionen müssen mit überwiegend deutscher Beteiligung hergestellt worden sein.

Wer darf einreichen?
Öffentlich-rechtliche Sender ebenso wie Privatsender, Pay TV-Sender und Streamingdienste sowie Produktionsfirmen dürfen bei der TeleVisionale einreichen. Um Doppeleinreichungen zu vermeiden, bitten wir um eine vorherige Abstimmung untereinander.

Darf die eingereichte Produktion bereits bei einem anderen Festival gelaufen sein?
Ja, die TeleVisionale versteht sich als „Best of“ Festival.

Kann dieselbe Produktion im Folgejahr wieder eingereicht werden?
Das ist nicht möglich: Einreichungen sind nur einmalig erlaubt. Dies betrifft vor allem Produktionen mit einer Erstausstrahlung
- im November des Vorjahres für den Fernsehfilmpreis der DADK
- im September des Vorjahres für den Deutschen Serienpreis und
Bitte überprüfen Sie selbst vor Einreichung, ob Ihre Produktion bereits im Vorjahr bei der TeleVisionale eingereicht wurde.

Fernsehfilmpreis der DADK

Eine Vorjury sowie die Mitglieder der Deutschen Akademie der Darstellenden Künste (DADK) wählen die nominierten zehn fiktionalen Einzelproduktionen ab einer Länge von 70 Minuten aus, die während der Festivalwoche vor Ort und auf 3sat (linear und in der Mediathek) präsentiert werden.

Am 10. März 2025 wird hier das Formular zur Einreichung für den Fernsehfilmpreis der DADK 2025 freigeschaltet.


Deutscher Serienpreis

Eine Vorjury wählt aus einer Vorauswahl die nominierten fünf fiktionalen Serienstaffeln (mindestens vier Episoden in beliebiger Länge) aus. Eine Episode davon wird während der Festivalwoche vor Ort präsentiert.

Am 10. März 2025 wird hier das Formular zur Einreichung für den Deutschen Serienpreis 2025 freigeschaltet. 

Presse
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Romina Neu
presse@televisionale.de
0174 3901133

Honorarfreie Nutzung von Bild- und Textmaterial nur im Zusammenhang mit redaktioneller Berichterstattung und Bildnachweis gestattet.

Partner
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Veranstalter

Partner

Service
  • Anmeldung

    Eine Anmeldung für die TeleVisionale 2025 wird zu einem späteren Zeitpunkt freigeschaltet.

  • FAQ

    Welche Produktionen dürfen eingereicht werden?
    Fernsehfilmpreis: Fiktionale Fernsehfilme ab einer Länge von 70 Minuten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Einreichen können öffentlich-rechtliche Sender ebenso wie Privatsender, Pay TV-Sender und Streamingdienste sowie Produktionsfirmen. Koproduktionen müssen mit überwiegend deutscher Beteiligung hergestellt worden sein. Die Produktionen müssen zwischen November des Vorjahres und November des laufenden Jahres erstausgestrahlt sein. Jede Produktion kann nur einmal eingereicht werden.

    Deutscher Serienpreis: Fiktionale Serien-Produktionen mit mindestens vier Episoden in beliebiger Länge aus Deutschland, Österreich und der Schweiz von öffentlich-rechtliche Sendern ebenso wie von Privatsendern, Pay TV-Sendern und Streamingdiensten. Die komplette Staffel muss zwischen September 2023 und September 2024 erstausgestrahlt worden sein. Entscheidend ist das Ausstrahlungsdatum der letzten Episode der Staffel. Jede Serie kann nur einmal eingereicht werden. Einreichen können öffentlich-rechtliche Sender ebenso wie Privatsender, Pay TV-Sender und Streamingdienste sowie Produktionsfirmen. Koproduktionen müssen mit überwiegend deutscher Beteiligung hergestellt worden sein.

    Wer darf einreichen?
    Öffentlich-rechtliche Sender ebenso wie Privatsender, Pay TV-Sender und Streamingdienste sowie Produktionsfirmen dürfen bei der TeleVisionale einreichen. Um Doppeleinreichungen zu vermeiden, bitten wir um eine vorherige Abstimmung untereinander.

    Darf die eingereichte Produktion bereits bei einem anderen Festival gelaufen sein?
    Ja, die TeleVisionale versteht sich als „Best of“ Festival.

    Kann dieselbe Produktion im Folgejahr wieder eingereicht werden?
    Das ist nicht möglich: Einreichungen sind nur einmalig erlaubt. Dies betrifft vor allem Produktionen mit einer Erstausstrahlung
    - im November des Vorjahres für den Fernsehfilmpreis der DADK
    - im September des Vorjahres für den Deutschen Serienpreis und
    Bitte überprüfen Sie selbst vor Einreichung, ob Ihre Produktion bereits im Vorjahr bei der TeleVisionale eingereicht wurde.