Einreichung 2025: Kinderserienpreis
FAQ
Welche Produktionen dürfen eingereicht werden?
Fernsehfilmpreis und Jugendfernsehfilmpreis: Fiktionale Fernsehfilme ab einer Länge von 70 Minuten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Einreichen können öffentlich-rechtliche Sender ebenso wie Privatsender, Pay TV-Sender und Streamingdienste sowie Produktionsfirmen. Koproduktionen müssen mit überwiegend deutscher Beteiligung hergestellt worden sein. Die Produktionen müssen zwischen November des Vorjahres und November des laufenden Jahres erstausgestrahlt sein. Jede Produktion kann nur einmal eingereicht werden.
Deutscher Serienpreis und Kinderserienpreis: Fiktionale Serien-Produktionen mit mindestens vier Episoden in beliebiger Länge aus Deutschland, Österreich und der Schweiz von öffentlich-rechtliche Sendern ebenso wie von Privatsendern, Pay TV-Sendern und Streamingdiensten. Die komplette Staffel muss zwischen September des Vorjahres und September des laufenden Jahres erstausgestrahlt worden sein. Entscheidend ist das Ausstrahlungsdatum der letzten Episode der Staffel. Jede Serie kann nur einmal eingereicht werden. Einreichen können öffentlich-rechtliche Sender ebenso wie Privatsender, Pay TV-Sender und Streamingdienste sowie Produktionsfirmen. Koproduktionen müssen mit überwiegend deutscher Beteiligung hergestellt worden sein.
MDM Debütpreis: Als Regiedebüt im Fernsehen oder Streaming gilt entweder der erste Fernsehfilm (von mindestens 70 Min. Länge) oder die erste Serie. Als Serie gelten Produktionen mit mindestens vier Episoden, unabhängig von der Länge der Episoden. Bei Serien werden jene Episoden bewertet, bei denen die zu nominierende Person selbst Regie geführt hat.
MDM Filmgewerkepreis: Fiktionale Einzelproduktionen ab einer Länge von 70 Minuten. Der Fokus der Preisvergabe liegt auf dem innovativen Beitrag oder einer anderweitig herausragenden Leistung eines mitteldeutschen Stabmitglieds bzw. Teams aus der Film-Crew zur Herstellung des Films. Gewünscht werden explizit Einreichungen auch aus Tätigkeitsfeldern über sonst übliche Preiskategorien hinaus, beispielsweise aus Produktionsleitung, Set-Aufnahmeleitung, Licht/Ton/Kamera-Assistenz o.ä.
Wer darf einreichen?
Öffentlich-rechtliche Sender ebenso wie Privatsender, Pay TV-Sender und Streamingdienste sowie Produktionsfirmen dürfen bei der TeleVisionale für den Fernsehfilmpreis der DADK, den Deutschen Serienpreis, den Jugendfernsehfilmpreis und den Kinderserienpreis einreichen.
Einreichberechtigt für den MDM Debütpreis sind Sender/Streamingdienste und Produktionsfirmen. Kinokoproduktionen sind nicht einreichberechtigt.
Um Doppeleinreichungen von Sender und Produktionsfirmen zu vermeiden, bitten wir um eine vorherige Abstimmung untereinander.
Für den MDM Filmgewerkepreis sind die Produktionsfirmen fiktionaler Einzelproduktionen einreichberechtigt.
Darf die eingereichte Produktion bereits bei einem anderen Festival gelaufen sein?
Ja, die TeleVisionale versteht sich als „Best of“ Festival.
Kann dieselbe Produktion im Folgejahr wieder eingereicht werden?
Das ist nicht möglich: Einreichungen sind nur einmalig erlaubt. Dies betrifft vor allem Produktionen mit einer Erstausstrahlung
- im November des Vorjahres für den Fernsehfilmpreis der DADK, den MDM Debütpreis, den MDM Filmgewerkepreis und den Jugendfernsehfilmpreis
- im September des Vorjahres für den Deutschen Serienpreis und den Kinderserienpreis
Bitte überprüfen Sie selbst vor Einreichung, ob Ihre Produktion bereits im Vorjahr bei der TeleVisionale eingereicht wurde.
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